01Wenn die psychische Lage akut ist
In bestimmten akuten psychischen Zuständen braucht es ein klinisches Setting — keine ambulante Praxis.
- Das Beschwerdebild ist als psychotisch einzustufen (z. B. Halluzinationen, Wahnvorstellungen)
- Es liegt subakute oder akute Suizidalität vor
- Es besteht Eigen- oder Fremdgefährdung
- Das Beschwerdebild ist so massiv, dass eine stationäre Behandlung einer ambulanten Unterstützung vorzuziehen ist
- Es besteht keine Bereitschaft zu Offenheit und Kooperation
02Medizinische Gründe
Bestimmte körperliche Vorerkrankungen sprechen gegen tiefe Entspannungs- und Hypnose-Verfahren.
- Starke, nicht eingestellte Herz- und Kreislaufbeschwerden
- Erkrankungen, deren Auswirkungen eine aktive Teilnahme am therapeutischen Prozess oder die körperliche Entspannungsfähigkeit stark behindern (Demenz, starke Schwerhörigkeit, Hyperkinesen, massive Atembeschwerden, schwere Dissoziationen)
- Akuter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Ärztliche Verordnung, dass sich die Blutgefäße nicht erweitern dürfen (z. B. kurz nach Schlaganfall oder Herzinfarkt)
- Anfallserkrankungen wie Epilepsie
03Wenn die eigene Motivation fehlt
Therapie funktioniert nur mit Ihnen — nicht für Sie. Zwei Bedingungen sind nicht verhandelbar:
- Es liegt kein eigener Wunsch nach Veränderung vor
- Es besteht keine Bereitschaft zu Offenheit und Kooperation
Das ist keine Bewertung Ihrer Person — manchmal ist der Zeitpunkt einfach noch nicht der richtige. Auch das ist okay.
04Empfehlung
← Zur Startseite